Allgemeine Geschäftsbedingungen für den JuniorsClub der BonBas GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft im JuniorsClub der BonBas GmbH (Telekom Baskets Bonn). Der KidsClub richtet sich mit seinem Angebot an alle jungen Fans im Alter von 15 bis 17 Jahren.
1. Mitgliedschaft im JuniorsClub der BonBas GmbH
1.1 Mitglied des JuniorsClubs können alle Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren werden, die Anhänger, Fan oder Sympathisant der Telekom Baskets Bonn sind.
1.2 Die Aufnahme in den JuniorsClub kann per Einsendung des unterzeichneten Mitgliedsantrages in Schriftform oder per E-Mail beantragt werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmeantrages durch einen Repräsentanten des JuniorsClubs in Schriftform oder per E-Mail. Die Anmeldung beim JuniorsClub ist nur bei einer rechtswirksamen Vertretung des Mitglieds durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Kindes berechtigten Vertreter (Erziehungsberechtigte) gültig.
1.3 Die Mitgliedschaft im JuniorsClub ist personengebunden. Die Mitgliedschaft als solche sowie die aus ihr resultierenden Rechte und Pflichten der Mitglieder sind weder ganz noch teilweise übertragbar.
2. Widerrufsrecht
2.1 Mitglieder haben das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaft zu widerrufen. Diese Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Erhalt der Mitgliedschaftsunterlagen.
2.2 Der Widerruf ist in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu richten an die BonBas GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn, sowie per E-Mail an juniorsclub@telekom-baskets-bonn.de. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
2.3 Im Falle des Widerrufs hat die BonBas GmbH alle Zahlungen, die sie erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der BonBas eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
2.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann das Mitglied die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der BonBas GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten.
3. Beiträge/Zahlungsbedingungen
3.1 Die von der BonBas GmbH in Rechnung gestellten Entgelte werden frühestens drei Werktage per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
3.2 Das Mitglied hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und das Mitglied dies zu vertreten hat. Dem Mitglied steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
4. Geltungsdauer/Kündigung
4.1 Die Geltungsdauer der Mitgliedschaft im JuniorsClub beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der wirksamen Annahme des Aufnahmeantrags und endet jeweils am darauffolgenden Ende des Mitgliedschaftsjahres am 30. Juni. Nach der Erstlaufzeit von einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht gemäß den nachfolgenden Regelungen gekündigt wird bzw. endet: Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Der bereits gezahlte jährliche Beitrag wird in diesem Falle anteilig zurückerstattet. Die Kündigung kann in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mai) abgegeben werden.
4.2 Mit dem Erreichen des Alters von 18 Jahren endet die Mitgliedschaft.
5. Leistungen des JuniorsClubs
5.1 Jedes Mitglied erhält eine sogenannte JuniorsClub-Karte, die zur Nutzung des Leistungspakets des KidsClubs berechtigt, wie z.B. der Teilnahme an Aktionen und Veranstaltungen des JuniorsClubs.
5.2 Die Leistungen des JuniorsClubs sind im Internet unter www.baskets.de/juniorsclub nachzulesen oder können bei der BonBas GmbH angefordert werden. Die Inanspruchnahme der Leistungen des JuniorsClubs ist an den Besitz einer gültigen JuniorsClub-Karte und die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden.
6. Aufsicht
Der/die Erziehungsberechtigte/n überträgt die Aufsichtspflicht während einer JuniorsClub Veranstaltung der BonBas GmbH. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Inempfangnahme des Kindes durch die von der BonBas GmbH beauftragten Personen. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern. Auf dem Weg zur oder von der Veranstaltung unterliegt das Kind nicht der Aufsichtspflicht der BonBas GmbH.
7. Mitteilungspflichten
Über Änderungen des Namens, der Anschrift (z.B. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), der E-Mail-Adresse, der Bankverbindung oder sonstiger wesentlicher Angaben ist die BonBas GmbH seitens des Mitglieds unverzüglich schriftlich, in Textform oder telefonisch zu informieren. Kommt das Mitglied (bzw. seine Erziehungsberechtigten) dieser Verpflichtung nicht nach, trifft die BonBas GmbH für etwaige hieraus entstehende Nachteile kein Verschulden.
8. Datenschutz
Wir bewahren Ihre bei der JuniorsClub-Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies zur Erreichung der Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Entfällt der jeweilige Verarbeitungszweck, werden die personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder gesperrt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist "Kapitel 2 - Grundsätze der DSGVO". Darüber hinaus werden ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
8.1 Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen von JuniorsClub-Veranstaltungen Bilder oder Stimmen des Mitgliedes erstellt bzw. aufgenommen und diese von der BonBas GmbH oder deren Beauftragen zu Berichterstattung über die Veranstaltung verwendet werden. Als Rechtsgrundlage dient uns hierbei "Kapitel 2 - Grundsätze der DSGVO, Art. 6 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung". In der JuniorsClub-Anmeldung finden sie dazu eine entsprechende Einwilligungserklärung, die sie mit ihrer Unterschrift bestätigen.
8.2 Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies zur Erreichung der vorgenannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Entfällt der jeweilige Verarbeitungszweck werden die personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder gesperrt. Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, ohne dass für Sie Kosten anfallen (Art. 15 DSGVO). Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung falscher oder unvollständigen personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Datenschutzbeauftragten. Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch. Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
8.3 Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
9. Haftung
9.1 Die BonBas GmbH haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch die BonBas GmbH, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der rechtswirksamen Vertretung des JuniorsClub Mitglieds vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung der BonBas GmbH auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Die BonBas GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von der BonBas GmbH übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von der BonBas GmbH übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
9.2 Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BonBas GmbH.
Bonn, 28.05.2025