Ordnungen und AGB
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen (ATGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit Reservierung, Verkauf und Lieferung von Einzelkarten (zusammen Ticket(s) genannt) für alle Heimspiele der Telekom Baskets Bonn sowie anderer Veranstaltungen im Telekom Dome, bei denen die BonBas GmbH als Veranstalter auftritt.
Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB sowie die Hallenordnung des Telekom Dome, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieser ATGB ist. Durch den Erwerb eines Tickets kommen vertragliche Beziehungen zwischen den Kunden und Ticketinhabern einerseits und der BonBas GmbH andererseits zustande.
2. Ticketerwerb
2.1 Tickets können über den Online-Ticketshop, die Geschäftsstelle der Telekom Baskets Bonn, die Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse erworben werden.
2.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.
3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die Preise und weiteren Kosten und Gebühren, insbesondere Versandkosten und Hinterlegungsgebühren, bestimmen sich nach der jeweils aktuellen Preisliste. Für den Erwerb von Tickets über den Online-Ticketshop gelten die dort genannten Preise, Kosten und Gebühren.
3.2 Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden oder dritten Personen übersandte oder ausgehändigte Tickets im Eigentum der BonBas GmbH.
4. Rechte des Ticketinhabers
4.1 Ein nicht gesperrtes Ticket berechtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch der auf ihm genannten Veranstaltung und verliert mit Verlassen der Veranstaltung seine Gültigkeit. Personen, denen die BonBas GmbH oder der Telekom Baskets Bonn e.V. ein Haus-,oder Hallenverbot erteilt hat, kann die BonBas GmbH für die Dauer des Verbotes den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.
4.2 Jedes Ticket gilt nur für eine Person, Kinder bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung eines erwachsenen Karteninhabers können im Rahmen des Möglichen freien Eintritt erhalten, haben aber keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
4.3 Ermäßigte Tickets berechtigen nur denjenigen Ticketinhaber, der bei Eintritt einen Nachweis über den zur Ermäßigung führenden Grund führen kann. Soweit der Nachweis durch Ausweisdokumente geführt werden soll, müssen diese gültig sein.
4.4 Ein Ticket gilt jeweils für den aufgedruckten Sitz- bzw. Stehplatz.
4.5 Die BonBas GmbH ist berechtigt, dem Ticketinhaber einen anderen als den auf seinem Ticket vermerkten oder bestellten Platz zuzuordnen, wenn dies aus Gründen der Organisation oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Vereins notwendig ist. Sollte der Ticketinhaber mit der Zuweisung nicht einverstanden sein, ist er bis zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung berechtigt, das Ticket entsprechend an die BonBas GmbH gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Weitere Kosten und Gebühren werden nicht erstattet.
5. Umtausch/ Spielverlegung/Erstattung/Verlust der Tickets
5.1 Ein Umtausch der Tickets auf Verlangen der Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5.2 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der Basketball-Bundesliga oder einem europäischen Verband noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises einschließlich eventueller weiterer Kosten und Gebühren. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs eines Spiels. Gleiches gilt für eine zeitliche Verlegung aufgrund von TV-Übertragungen. Die Tickets behalten in jedem Falle ihre Gültigkeit.
5.3 Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Ticketpreis gegen Rückgabe des Originaltickets zurück. Weitere Kosten und Gebühren werden nicht erstattet.
5.4 Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Verliert der Kunde seine Dauerkarte, so hat er dies der BonBas GmbH unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust oder Zerstörung einer Dauerkarte erhält der Kunde eine Ersatzkarte. Für die Ausstellung der Ersatz-Dauerkarte hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € inkl. USt. zu zahlen.
6. Weitergabe der Tickets, Vertragsverletzungen
6.1 Tickets sind ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt. Der Ticketinhaber ist insbesondere nicht berechtigt,
a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die BonBas GmbH gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als dem, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Basketballspielen ausgeschlossen wurden;
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die BonBas GmbH zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
6.2 Auf Verlangen der BonBas GmbH ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketinhabers mitzuteilen.
6.3 Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt ein Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB oder die Hallenordnung, so wird das Ticket ungültig. Die BonBas GmbH ist in diesem Falle berechtigt, das Ticket - auch elektronisch - zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn der Veranstaltung zu verweisen.
7. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotographien, LiveÜbertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton, die von der BonBas GmbH oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
8. Haftung
8.1 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Fehlen garantierter Beschaffenheiten sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet die BonBas GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der BonBas GmbH auf den Ersatz des unmittelbaren, vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden bzw. Ticketinhabers ist hiermit nicht verbunden.
8.2 Im Übrigen haftet die BonBas GmbH für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3 Soweit die BonBas GmbH ihre Haftung ausgeschlossen oder begrenzt hat, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
9. Datenprüfung / Datenschutz
9.1 Der Kunde stimmt der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der ab 25. Mai 2018 geltenden EU-DSGVO (Kapitel 2- Grundsätze) und des Telemediengesetzes (TMG).
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt und in einem Ticketsystem gespeichert, das von CTS EVENTIM Sports GmbH bereitgestellt wird. Zu diesem Zweck besteht zwischen der BonBas GmbH und CTS EVENTIM Sports GmbH ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Des Weiteren werden personenbezogene Daten genutzt, um den Kunden über Waren oder Dienstleistungen der BonBas GmbH zu informieren, die den bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung der BonBas GmbH jederzeit mit einer E-Mail an volkmann(at)bonbas.de widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt die BonBas GmbH den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf.
Ihre Daten werden darüber hinaus nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies zur Durchführung des Vertrages zwingend notwendig oder aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Verfügungen, vertraglichen Pflichten gegenüber der Basketball-Bundesliga GmbH oder bindenden Vorgaben eines Verbandes, dem die BonBas GmbH oder der Telekom Baskets Bonn e.V. angehört, vorgeschrieben ist.
9.2 Der Kunde hat das Recht, die Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Fall des Widerrufs zur Löschung der persönlichen Daten ist die BonBas GmbH verpflichtet, diese zu löschen, sobald sie zur Durchführung des Vertrages und der Bestellung nicht mehr erforderlich sind.
10. Datenschutzerklärung
Alle weiteren Informationen bezüglich der Speicherung ihrer Daten, unter anderem auch Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch, entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
11. Gerichtsstand
Ist der Kunde oder Karteninhaber Kaufmann im Sinne des HGB, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen der BonBas GmbH der Sitz der BonBas GmbH. Der BonBas GmbH bleibt es jedoch vorbehalten, gerichtliche Verfahren gegen den Kunden oder Karteninhaber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu führen.
12. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
1. Vertragsschluss
Das vom Besteller abgegebene Angebot zum Abschluss eines Dauerkarten-Abos gilt erst mit der erstmaligen Versendung oder Ausgabe der Dauerkarte an den Besteller durch die BonBas GmbH als angenommen. Der Besteller gilt sodann als Dauerkartenkunde. Vertragspartner ist die BonBas GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn (Tel. 0228 259020), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Wiedlich („BonBas“).
2. Geltungsdauer – Kündigung
2.1 Die Geltungsdauer der Dauerkarte beträgt ein Jahr. Eine Dauerkarte gilt grundsätzlich für alle Hauptrunden-Heimspiele der jeweiligen Basketball-Bundesligasaison. Sofern eine Dauerkarte für weitere eventuell stattfindende Sonderspiele oder Europapokalspiele gilt, wird dies die BonBas GmbH rechtzeitig bekannt geben. Erreichen die Telekom Baskets Bonn die Play-Off-Runde (inklusive Play-Ins), so gilt die Bundesliga-Dauerkarte auch für diese Heimspiele. Der Preis der Dauerkarte beinhaltet nicht die Play-Off-Spiele. Diese werden nach Ablauf der Spielzeit gesondert abgerechnet. Die Geltungsdauer beginnt jeweils am 01.07. eines jeden Jahres und endet am 30.06. des Folgejahres. Der Dauerkartenkunde erhält automatisch eine Dauerkarte für die Folgesaison, sofern keine der Parteien vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen Dauerkarte das Vertragsverhältnis schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei kündigt.
2.2. Der Dauerkartenvertrag ist unbefristet, er kann jederzeit nach Ablauf des ersten Jahres mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. BonBas GmBH kann den Dauerkartenvertrag mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. jeder Saison ordentlich kündigen.
2.3. Im Falle der ordentlichen Kündigung des Kunden während der Saison wird BonBas GmbH dem Kunden den anteilig auf die in der jeweiligen Saison noch ausstehenden Bundesligaspiele entfallenden Dauerkartengrundpreis erstatten.
2.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund im Übrigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der die BonBas GmbH zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Dauerkartenkunde gegen das in Ziffer 6 geregelte Verbot einer gewerblichen oder kommerziellen Übertragung verstößt, und/oder gegen den Dauerkartenkunden ein rechtmäßiges Verbot zum Besuch der Heimspiele der Telekom Baskets Bonn ausgesprochen wurde bzw. ausgesprochen werden kann.
Eine Kündigung des Dauerkartenkunden ist an folgende Adresse zu richten:
BonBas GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn. Die BonBas GmbH ist berechtigt, mit Beendigung des Vertragsverhältnisses die Dauerkarte zu sperren und deren Rückgabe zu verlangen.
3. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der Dauerkartenkunde der BonBas GmbH (Adresse: BonBas GmbH, Baskets Ticketoffice, Basketsring 1, 53123 Bonn, Telefax: 0228 2590222, E-Mail: tickets(at)baskets.de) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Dauerkartenkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die BonBas GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Dauerkartenkunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei BonBas eingegangen ist. In keinem Fall werden dem Dauerkartenkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ausschluss des Widerrufs:
Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie Unternehmer gem. § 14 BGB sind, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Ausschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Preise und Leistungen - außerordentliches Kündigungsrecht
4.1 Es gelten die jeweils aktuellen Dauerkartenpreise und die damit verbundenen Leistungen. Diese ergeben sich für das erste Jahr aus den aktuellen Bestellunterlagen und werden dem Dauerkartenkunden für das jeweilige Folgejahr vor Beginn der Folgesaison durch ein Anschreiben und über die Homepage der Telekom Baskets Bonn bekannt gegeben.
4.2 Sofern sich hinsichtlich der Preise oder des damit verbundenen Leistungsumfangs im Vergleich zur Vorsaison Änderungen ergeben, hat der Dauerkartenkunde das Recht, sein Dauerkarten-Abo binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt des Anschreibens bzw. Bekanntgabe der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Kündigungsschreiben ist schriftlich an die in Ziffer 2 genannte Anschrift zu richten.
4.3 Mit dem jährlichen Anschreiben erhält der Dauerkartenkunde die Gelegenheit, Änderungswünsche abzugeben. Diese werden erst wirksam, wenn die BonBas GmbH dem durch Auslieferung einer entsprechenden Dauerkarte entspricht oder dies in anderer Weise schriftlich bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung bestimmter Plätze besteht nicht.
5. Fälligkeit - Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht
5.1 Die Fälligkeit der Vergütung für die Dauerkarte tritt, sofern sich nichts anderes aus dem aktuellen Anschreiben ergibt, binnen 14 Tagen nach dessen Erhalt ein. Die Vergütung für gebuchte Zusatz-Abos ist mit der Bekanntgabe des jeweiligen Spieltermins in den BBL-Playoffs, dem BBL-Pokal oder internationalem Klub-Wettbewerb fällig.
5.2 Der Dauerkartenkunde ist verpflichtet, die BonBas GmbH zu ermächtigen, die Vergütung mittels Lastschriftverfahren von einem deutschen Bankkonto einzuziehen.
5.3 Dauerkarten sind nur gültig, wenn die jeweils fällige Vergütung vollständig bezahlt ist. Die BonBas GmbH behält sich vor, bei nicht vollständig gezahlter Vergütung sowie im Falle des Zahlungsverzuges im Hinblick auf Forderungen der BonBas GmbH gegen Dauerkartenkunden aus anderen Rechtsgründen von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Dauerkarte bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren, sofern die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nicht gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
5.3 Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Vertragspartner der BonBas GmbH ein entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:
Ein bevorstehender Lastschrifteinzug wird durch die BonBas GmbH in der Regel zusammen mit dem Anschrieben zu jeweils kommenden Saison (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 3 (drei) Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Pre-Notification). Eine gesonderte Pre-Notification wird nicht verschickt. Der Dauerkartenkunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Dauerkartenkunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die BonBas verursacht wurde.
6. Reklamationen
Reklamationen fehlerhafter Dauerkarten müssen unverzüglich nach Erhalt der Dauerkarte geltend gemacht werden.
7. Pflichten des Dauerkartenkunden – Verhinderung – Vertragsstrafe – Schwarzmarkt
7.1 Die Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben und berechtigt jeweils nur eine Person, die hiervon umfassten Spiele zu besuchen. Minderjährige und Kinder bedürfen einer eigenen Zugangsberechtigung.
7.2 Der Dauerkartenkunde verpflichtet sich, die Dauerkarte nur persönlich zu verwenden. Bei Verhinderung des Dauerkartenkunden ist eine Weitergabe der Dauerkarte an Dritte möglich. Handelt es sich dabei um eine ermäßigte Dauerkarte, und ist der Dritte nicht zur Ermäßigung berechtigt, ist beim jeweiligen Spieltag zuvor an der Tageskasse/am Halleneingang die Differenz zum regulären Preis zu entrichten. Ein Upgrade ist ausschließlich innerhalb der jeweiligen Kategorien möglich, ein Upgrade auf eine höhere Kategorie ist nicht möglich, ebenso ein Downgrade auf eine niedrigere Kategorie. Die BonBas behält sich vor der Weitergabe zu widersprechen wenn gegen die Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund im vorgenannten Sinne ist es insbesondere anzusehen, wenn der / die Dritte an gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen beteiligt war, ein Hallenverbot besteht oder gegen die Hallenordnung verstoßen wird.
Die Dauerkarte oder die mit ihr verbundenen Bezugsrechte oder sonstigen Rechte dürfen nicht weiter veräußert werden.
7.3 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Karten zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen können Sie Dauerkarten nur zum privaten Gebrauch erwerben. Sie verpflichten sich daher, die Dauerkarte oder die mit ihr verbundenen Bezugsrechte ausschließlich für private Zwecke zu beziehen und zu nutzen. Der Bezug zur gewerblichen oder kommerziellen (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Nutzung ist untersagt.
7.4 Sollte BonBas feststellen, dass der Dauerkarteninhaber ohne Zustimmung der BonBas die Dauerkarte zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken genutzt hat, insbesondere kommerziell oder gewerblich vollständig oder teilweise weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann BonBas die Dauerkarte für den Eintritt sperren, einen zukünftigen Verkauf von Karten jeder Art dem Dauerkarteninhaber gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach vorigem Absatz die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern. Im Falle der Einziehung wird der noch nicht verbrauchte Entgeltanteil (Saisonpreis abzüglich des bereits abgelaufenen Zeitanteils) sodann erstattet und gegebenenfalls mit der Vertragsstrafe verrechnet. Die BonBas behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung Ihres Namens zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern; die BonBas behält die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.
7.5 Jegliche Vervielfältigung von Dauerkarten oder sonstigen Berechtigungsausweisen, wie z.B. die Vervielfältigung von Parkberechtigungsausweisen, ohne Zustimmung der BonBas ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
7.6 Verliert der Kunde seine Dauerkarte, so hat er dies der BonBas GmbH unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust oder Zerstörung einer Dauerkarte erhält der Kunde eine Ersatzkarte. Für die Ausstellung der Ersatz-Dauerkarte hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € inkl. USt. zu zahlen.
8. Zutritt zur Halle, Recht am eigenen Bild
8.1 Der Aufenthalt an und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Halle unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnung.
8.2 Ergänzend gelten die Hallenordnung und die Nutzungsbedingungen für KfZ-Stellplätze. Den Anweisungen des Ordnungspersonals im Bereich der Halle und sämtlicher Parkplatzflächen ist Folge zu leisten.
8.3 Jeder Dauerkarteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von BonBas oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
8.4 Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Dauerkarteninhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der BonBas, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung in der Halle Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung im Falle sachlicher Gründe hin einen anderen Platz als auf der Dauerkarte vermerkt ist, einzunehmen. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der BonBas gestattet, die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Psychopharmaka. Waffen und Haustieren ist strikt untersagt. Zuschauer, die unter dem Einfluss oben genannter Substanzen stehen – v.a. offensichtlich alkoholisierte Personen – verwirken ihr Recht, die Halle zu betreten. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, der Zutritt mit einer ermäßigten Dauerkarte ist nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Verstöße gegen die „Verkaufsbedingungen – Dauerkarten-ABO“ und/oder die Hausordnung werden mit einem Verweis aus der Halle ohne Erstattung des Eintrittspreises geahndet.
8.5 Die BonBas kann den Zutritt zur Halle dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Dauerkarten (Platz, Barcode, Seriennummern oder Käuferidentifikationen) manipuliert oder beschädigt ist, soweit dies nicht von BonBas zu vertreten ist.
9. Dauerkarten-Abo für Behinderte
Ermäßigte Dauerkarten für Behinderte sind nur in Verbindung mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis gültig.
10. Haftung
10.1 BonBas haftet ansonsten im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch BonBas, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Dauerkartenkunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von BonBas auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
BonBas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von BonBas übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von BonBas übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
10.2 Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BonBas.
11. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz der BonBas GmbH in Bonn.
13. Geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Datenschutz
14.1 Der Kunde stimmt der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die BonBas GmbH zu. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der ab 25. Mai 2018 geltenden EU-DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG).
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt und in einem Ticketsystem gespeichert, das von CTS EVENTIM Sports GmbH bereitgestellt wird. Zu diesem Zweck besteht zwischen der BonBas GmbH und CTS EVENTIM Sports GmbH ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Des Weiteren werden personenbezogene Daten genutzt, um den Kunden über Waren oder Dienstleistungen der BonBas GmbH zu informieren, die den bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung der BonBas GmbH jederzeit mit einer E-Mail an datenschutz(at)telekom-baskets-bonn.de widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt die BonBas GmbH den Kunden zudem bei jeder werblichen Ansprache erneut auf.
Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies zur Durchführung des Vertrages zwingend notwendig oder aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Verfügungen, vertraglichen Pflichten gegenüber der Basketball-Bundesliga GmbH oder bindenden Vorgaben eines Verbandes, dem die BonBas GmbH oder der Telekom Baskets Bonn e.V. angehört, vorgeschrieben ist.
Zur Bonitätsprüfung tauscht BonBas in berechtigten Fällen Adress- und Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus.
14.2 Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
14.3 Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, ohne dass für Sie Kosten anfallen (Art. 15 DSGVO). Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung falscher oder unvollständigen personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). Bitte wenden Sie sich dazu an
Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.
Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.
Alle weiteren Informationen bezüglich des Datenschutzes entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Stand: 09.06.2022
Hallenordnung des Telekom Dome Stand 05.04.2024
Der Telekom Dome wird von der BonBas GmbH betrieben. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen und die Hausordnung für den Besuch von Veranstaltungen im Telekom Dome sind wesentlicher Inhalt eines Vertrages über den Kauf einer Eintrittskarte oder sonstiger Zugangsberechtigung, die von der BonBas GmbH erteilt wird. Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches der Hausordnung erkennen die Besucher der Anlage die Geltung der vorliegenden Hausordnung als verbindlich an. Es kommt damit ein Benutzungsvertrag zwischen der BonBas GmbH und dem Veranstaltungsbesucher auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen zustande, deren Geltung sich jeder Besucher unterwirft.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Gelände, das bedeutet den Telekom Dome einschließlich aller Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen (im Nachfolgenden „Anlage“ genannt).
(2) Die Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen, die im unter (1) benannten Bereich des Telekom Dome stattfinden, als auch an allen sonstigen Tagen für alle Beschäftigten, Nutzer und deren Mitarbeiter sowie die Besucher der Anlage und alle sonstigen Personen, egal aus welchem Grund sie die Anlage betreten.
(3) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigem Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
§ 2 Hausrecht
(1) Die BonBas GmbH (nachfolgend Betreiber genannt) besitzt das Hausrecht in der gesamten Anlage.
(2) Während Veranstaltungen wird das Hausrecht durch den Betreiber und/oder dem vom Betreiber beauftragten Ordnungsdienst ausgeübt.
§ 3 Widmung
(1) Die Halle dient vornehmlich der Austragung von Basketballspielen und der Durchführung von Veranstaltungen mit überregionalem oder repräsentativem Charakter.
(2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung der Versammlungsstätten und der Räumlichkeiten der Anlage besteht nicht.
(3) Die im Einzelfall abzuschließenden Verträge über die Benutzung der Halle richten sich nach bürgerlichem Recht.
§ 4 Zugang zu Veranstaltungen und Eingangskontrollen
(1) Der Zugang zu Veranstaltungen in den Versammlungsstätten des Telekom Dome wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, eines sonstigen Berechtigungsausweises oder Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art nachweisen können, gewährt. Besucher mit ermäßigten Eintrittskarten erhalten lediglich Zugang, wenn sie beim Einlass den Grund ihrer Ermäßigung nachweisen können.
(2) Kindern und Jugendlichen wird der Zutritt zur Arena gemäß den Richtlinien des JuSchG gestattet. Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.
(3) Jeder Besucher ist anlässlich von Veranstaltungen beim Betreten des Telekom Dome verpflichtet, dem Kontroll- und Ordnungsdienst oder der Polizei seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
(4) Der Kontroll- und Ordnungsdienst sowie die Polizei sind berechtigt, Besucher – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von verbotenen Gegenständen nach (6) ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände und Behältnisse.
(5) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können bzw. wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen und am Betreten der Halle gehindert werden. Gleiches gilt für Personen, gegen die ein bundesweit wirksames oder ein hallenbezogenes Betretungsverbot ausgesprochen wurde und für Besucher, die eine Untersuchung gemäß den Absätzen (2) und (3) verweigern.
(6) Personen, die erkennbar unter Alkohol und/oder Drogeneinwirkung stehen, sind von der Benutzerberechtigung ausgeschlossen. Besucher, die Waffen oder ähnliche gefährliche Gegenstände i. S. d. § 6 mit sich führen und mit deren Sicherstellung durch den Kontroll- und Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, sind ebenso ausgeschlossen.
(7) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder Sicherheitsgründe dem Zutritt entgegenstehen.
(8) Ein Anspruch der zurückgewiesenen Personen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
(9) Das Mitführen und der Konsum eigener Speisen und Getränke sind nicht gestattet (Einzelheiten siehe §7).
§ 5 Aufenthalt in der Halle
(1) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Jeder Besucher ist dabei während des Aufenthaltes in der Halle verpflichtet, auf Verlangen des Betreibers, der Polizei oder des Ordnungsdienstes seine Eintrittskarte oder andere Zugangsberechtigung jederzeit bis zum Verlassen der Anlage vorzuzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung auszuhändigen. Andere Berechtigungsausweise, Arbeitskarten oder Akkreditierungen sind jederzeit gut sichtbar zu tragen. Die unter § 3 genannten Untersuchungen sind auch im Hallenbereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
(2) Beim Verlassen der Halle verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für die Besitzer einer Dauerkarte hinsichtlich der Zugangsberechtigung am konkreten Spieltag.
(3) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt – auch in anderen Blöcken – einzunehmen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Eintrittsgeldes.
(4) Das Betreten des Backstage-Bereiches, der Garderoben, der Betriebseinrichtungen und sonstiger nicht für den Publikumsverkehr zugelassener Räume und Flächen ist nur den Personen gestattet, die hierzu ausdrücklich durch entsprechende Ausweise legitimiert sind.
(5) Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarte bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Einzug der Karte bzw. des Ausweises sowie die anderen unter § 7 genannten Sanktionen nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung und Verwendung anzusehen.
(6) Besucher, die ohne gültige Eintrittskarte oder Akkreditierung in der Halle angetroffen werden, können ohne weitere Begründung unverzüglich des Hauses verwiesen werden.
§ 6 Verhalten
(1) Innerhalb der Anlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
(2) Die Besucher haben den Anordnungen des Betreibers, der Polizei und Feuerwehr, des Kontroll-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie des Hallensprechers Folge zu leisten.
(3) Alle Zu-, Auf- und Abgänge zu den Zuschauerplätzen sowie die Fluchtwege und Rettungs- bzw. Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.
(4) Müll und alle anderen Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
(5) Sämtliche in der Anlage gefundenen Gegenstände sind an der Information bzw. bei Mitarbeitern der Halle abzugeben.
(6) Im gesamten Hallenbereich ist es verboten:
- zu rauchen (gilt auch für E-Zigaretten; "Vapes" etc.);
- die Veranstaltung zu stören;
- auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen;
- bei Platzkarten einen anderen als den ausgewiesenen Platz einzunehmen;
- das Parkett und für die Allgemeinheit nicht bestimmte Bereiche zu betreten;
- Gegenstände im gesamten Hallenbereich (insbesondere in den Innenraum oder in den Zuschauerraum) zu werfen;
- Inlineskates, Rollschuhe, Skateboards, Kickboards oder ähnliche Dinge zu benutzen;
- Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohneGenehmigung des Betreibers zu machen und/oder zu verwerten;
- die Anlage mit Fahrzeugen aller Art ohne Sondergenehmigung zu befahren und an nicht erlaubten Plätzen abzustellen;
- ohne Erlaubnis des Veranstalters Waren und Eintrittskarten zu verkaufen oder zu verschenken, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen;
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu verunreinigen, zu bemalen oder zu bekleben;
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Geländer, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, die Spielfläche selbst, Absperrungen, Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen.
(7) Der Betreiber spricht sich gegen jedes herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Verhalten, insbesondere gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Gewaltverherrlichung, Antisemitismus sowie extremistische Aussagen und Verhaltensweisen aus. Aus diesem Grund können Zuschauer, die insbesondere nach ihrem Erscheinungsbild eine oben benannte, extreme Haltung erwecken oder vermummt sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§ 7 Verbotene Gegenstände
(1) Den Besuchern von Veranstaltungen ist das Mitführen nachfolgend aufgeführter Sachen in Anlehnung u. a. an die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO-NRW) im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz (VersammlG), das Waffengesetz (WaffG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt:
- Waffen aller Art u.a. gemäß Waffengesetz (WaffG) sowie Wurfgeschosse, aber auch Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können bzw. die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind. Drogen aller Art gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG);
- Laserpointer;
- Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen (Verbot bzgl. der Gassprühdosen gilt nicht, wenn Reiz- oder Wirkstoffe als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sind, die Gegenstände in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und zum entsprechenden Nachweis dieser Voraussetzungen ein amtliches Prüfzeichen tragen);
- Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.);
- Brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material (z. B. größere Mengen an Papier, Papierrollen, Tapetenrollen, Konfetti etc. aber auch Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann) und sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer etc.;
- Speisen mit Ausnahme von Baby- und Kleinkindernahrung;
- Getränke aller Art sowie Flaschen aller Materialien und Becher, Krüge, Dosen sowie Glas (aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material). Ausnahmen gelten für Gäste, die krankheitsbedingt Getränke mitführen müssen. Nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises dürfen dann bis zu 0,5 l PET und/oder Tetrapack mitgeführt werden. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern;
- Trillerpfeifen oder ähnliche Gegenstände zur Erzeugung greller Töne (z. B. Gasdruckfanfaren);
- Rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
- Rucksäcke und Taschen größer als DIN A 4, Schirme, Stöcke (Stöcke für Gehbehinderte ausgenommen) - dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden;
- Die Mitnahme von Fahnen und Transparenten in den Telekom Dome wird dann gestattet, wenn folgende Kriterien erfüllen werden:
1. es bedarf einer Herstellerbescheinigung, in der die exakte Stoffbezeichnung, die Materialzusammensetzung, sowie Brandschutzklasse genau aufgeführt ist. Zur Mitnahme wird die Brandschutzklasse B1 vorausgesetzt.
2. die Kanten müssen zur Vermeidung von Verletzungen abgerundet sein
3. der Stab muss aus Holz oder leicht brechbarem, aber nicht splitternden Material bestehen und darf nicht länger als 1 m und der Stangendurchmesser nicht größer als 2 cm sind
4. eine Gefährdung oder Sichtbehinderung Dritter muss durch einen ordnungsgemäßen und verantwortungsbewussten Umgang verhindert werden
5. Transparente, sowohl aus kommerzieller Herstellung als auch selbstgebaute, dürfen eine maximal Größe von einem Quadratmeter nicht überschreiten;
Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich bei sämtlichen Veranstaltungen nicht gestattet, mit Ausnahme bei Sportveranstaltungen zu privaten Zwecken i. d. Regel erlaubt; nicht jedoch zur kommerziellen Nutzung.
(2) Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, im Einzelfall das Mitführen von anderen, nicht aufgeführten gefährlichen oder als Wurfgeschoss verwendbaren Gegenständen im Hallenbereich zu untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
§ 8 Sanktionen bei Zuwiderhandlungen
(1) Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen kann:
- dem Besucher ohne Entschädigung oder Erstattung des Eintrittsgeldes der Zutritt zum Hallenbereich und auch der Anlage verweigert werden;
- der Besucher ebenfalls ohne Entschädigung oder Erstattung des Eintrittsgeldes der Anlage verwiesen werden;
- sowie ein einmaliges oder generelles Hausverbot erteilt werden.
(2) Weitere, insbesondere strafrechtliche Schritte, bleiben vorbehalten. Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
(3) Das Recht zur Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche durch den Betreiber wird hierdurch nicht ausgeschlossen und bleibt vorbehalten. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben ebenfalls unberührt.
(4) Die Ausübung der weitergehenden Rechte aus dem Hausrecht behält sich der Betreiber vor.
§ 9 Haftung
(1) Der Besuch des Telekom Dome erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet für Personen- und Sachschäden – auch solche, die infolge des baulichen Zustandes des Telekom Dome oder aufgrund von Umbaumaßnahmen entstehen – nur dann, wenn er oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen diese zu vertreten haben und Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht.
(2) Unfälle sowie Sach- oder Personenschäden sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.
(3) Der Betreiber haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten seines Personals beruht.
(4) Die Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
(5) Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Betreiber haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können. Weitere Haftung für Schäden aufgrund des erhöhten Lärmpegels während der Spiele ist ausgeschlossen.
§ 10 Sonstiges
(1) Die Besucher der Anlage willigen unwiderruflich in die Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Foto- und Fernsehaufzeichnungen (Streamings, Aufzeichnungen von DVD o.Ä.) ein, die vom Betreiber oder Veranstalter oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit dem Besuch der Anlage aufgenommen werden. § 23 Absatz 2 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bleibt davon unberührt.
(2) Zur Sicherheit der Besucher wird der Telekom Dome und das Umfeld des Telekom Dome videoüberwacht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Die Hausordnung für den Telekom Dome tritt in dieser Form mit dem 05.04. 2024 in Kraft.
(2) Die Hausordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.
(3) Der Betreiber und der von ihm eingesetzte Ordnungsdienst werden nach Ermessen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dafür sorgen, dass die Hausordnung befolgt wird. Das Recht des Veranstalters und des Betreibers, von dem Besucher Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
(4) Diese Hausordnung ist auf der Internetseite des Telekom Dome veröffentlicht und an den Tageskassen und in der Halle als Ausdruck einzusehen.
Bonn, 05.04.2024
BonBas GmbH
Allgemeine Hinweise
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1. Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
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1.1 Datenschutzbeauftrager
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2.1 Erbringung kostenpflichtiger Leistungen
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3.3 Newsletter-Anmeldung
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3.4 Kontaktformulare
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3.4.1 Externe Dienstleister bei Ticket- und Dauerkartenkäufe
Ihre übermittelten Daten werden zum Zweck der Auftragsverarbeitung und Rechnungserstellung in einem Ticketsystem gespeichert, das von CTS EVENTIM Sports GmbH bereitgestellt wird. Zu diesem Zweck besteht zwischen der BonBas GmbH und CTS EVENTIM Sports GmbH ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Weitergabe ihrer Daten an diesen Dienstleister erfolgt nur in dem oben beschriebenen Umfang. Darüber hinaus werden ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben. Einzelheiten über diese Datenverarbeitung entnehmen sie bitte der Datenschutzerklärung von CTS EVENTIM Sports GmbH.
3.5 Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)
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3.6 Google Analytics
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3.7 Eingebettete YouTube-Videos
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3.8 Eingebetteter Telekom Sport Videoplayer
Der Telekom Sport Videoplayer mit den Spielvideos ist ein Angebot der Telekom Deutschland GmbH, das lediglich auf unserer Website integriert wurde. Bzgl. des Datenschutzes beachten Sie bitte die Datenschutzhinweise der Telekom Deutschland GmbH unter www.telekomsport.de/datenschutz.
3.9 SSL-Verschlüsselung
Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir den aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.
4. Wie lange speichern wir ihre Daten?
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
5. Social-Media-Profile
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6. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung und Widerspruch
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies zur Erreichung der vorgenannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Entfällt der jeweilige Verarbeitungszweck werden die personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder gesperrt.
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6.1 Beschwerderecht
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
7. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.