MyBaskets Die Fan-Film-Aktion der Telekom Baskets Bonn
Kreativität wird mit 2 x 2 Dauerkarten belohnt
Dank der Unterstützung durch die Deutsche Telekom AG werden die Heimspiel-Events der Telekom Baskets Bonn ab dieser Saison durch zwei nagelneue Videoleinwände in der Hardtberghalle aufgewertet.Jetzt ist die Kreativität der Fans gefragt! Die Deutsche Telekom und die Baskets suchen die originellsten Videoclips rund um das Thema Telekom Baskets und ihre Fans. Das können z.B. sein: Kurze Clips zu Themen rund ums Spiel (z. B. Dreier, 5. Foul eines Gegners, Buzzer-Beater, Auswechslung, Crunch-Time etc.) Maximale Länge: 5 Sekunden Kurze Reportagen (z.B. Auswärtsfahrten, Fanportraits, Hallenbau, aktuelle Themen etc.) Maximale Länge 30 Sekunde Grußbotschaften (z.B. Geburtstage, Freunde, ich bin Basketsfan weil ) Maximale Länge 10 Sekunden Alles, was euch sonst noch einfällt Maximale Länge 30 Sekunde Die schönsten Clips werden auf den Videoscreens in der Hardtberghalle und auf der Homepage der Baskets gezeigt. Unter allen Filmemachern, die es in der Saison auf die Leinwände und ins Internet schaffen, verlosen wir im Frühjahr 2007 2 x 2 Dauerkarten für die kommende Bundesliga-Saison 2007/08. Schickt eure maximal 30 Sekunden langen Clips als WMV, MPG, MOV oder AVI-Datei per E-Mail an die Adresse MyBaskets@telekom-baskets-bonn.de Das Format sollte 640 x 480 Pixel nicht unterschreiten. Dateien, die größer als 12 MB sind, bitte nur auf CD/DVD an die Adresse Telekom Baskets Bonn, "MyBaskets", Celsiusstr. 43, 53125 Bonn senden. Alternativ könnt ihr das Video auch ins Internet stellen und uns den Link zum Download per E-Mail mitteilen. Teilnahmebedingungen: 1. Der Einsender des eingereichten Videoclip ist der alleinige Inhaber der Urheberrechte. 2. Der Einsender ist damit einverstanden, dass die Telekom Baskets Bonn den eingereichten Videoclip speichern und für PR- und Werbeaktionen, bei Heimspielen und auf der Website nutzen können. 3. Der Einsender garantiert, dass keine Dritten irgendwelche Rechte oder Einwände gegen die Veröffentlichung des eingereichten Videoclips geltend machen können.