Zum Sachverhalt des Rechtsstreits zwischen Post-SV Bonn e.V. und Telekom Baskets Bonn e.V.

Mitteilung des Telekom Baskets Bonn e.V.

Der Telekom Baskets Bonn e.V. bedauert sehr, dass ein schwebendes Verfahren durch bewusste Indiskretionen der gegnerischen Seite in die Medien gelangt ist und im General-Anzeiger durch Weglassen von Fakten einseitig dargestellt wird. Deshalb informieren wir heute über den seit rund acht Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen dem Post-SV Bonn e.V. und dem Telekom Baskets Bonn e.V. - Kläger ist der Post-SV Bonn e.V., Beklagter der Telekom Baskets Bonn e.V., nicht die BonBas GmbH, Besitzer und Betreiber des Hallenkomplexes und wirtschaftlicher Träger des Bundesligateams. 1992: Fusion der Basketball-Abteilungen von Godesberger TV und SC Fortuna Bonn zum Basketballverein BG Bonn 92 e.V. unter Übertragung aller erreichten Ligenplätze bei Damen und Herren (3. Kreisliga bis 2. Bundesliga Nord). Die abgebenden Stammvereine verzichten auf eine Abstandszahlung. 1993: Übertragung des männlichen Teilnahmerechts (alle männlichen Ligenplätze) vom BG Bonn 92 e.V. auf den Post-SV Bonn e.V. Für das sportliche Teilnahmerecht, insbesondere das in der 2.BL-Herren zahlt der Post-SV an die BG Bonn 10.000 DM. 1995: Übertragung des männlichen Teilnahmerechts (alle männlichen Ligenplätze) auf den am 27. April 1995 gegründeten Telekom Baskets Bonn e.V. Der Baskets e.V. zahlt 10.000 DM an den Post-SV, überlässt dem Verein den gesamten Jahresbeitrag (bis Ende 1995) und unterzeichnet eine Vereinbarung, wonach die Basketballer zum Post-SV zurückkehren, wenn die Deutsche Telekom nicht mehr sponsert. Im anderen Fall steht dem Post-SV ab 1997 eine Abfindung für das männliche Teilnahmerecht in der 2. Liga zu. Nur unter dieser Bedingung ist der Post-SV bereit, das Teilnahmerecht auf den Telekom Baskets Bonn e.V. zu übertragen. 1999: Da die Telekom weiter Hauptsponsor ist, verhandeln die Parteien. Der Baskets e.V. bietet über die bereits getätigten Zahlungen hinaus 15.000 DM an, der Post-SV fordert wesentlich mehr. 2001: Der Post-SV verklagt den Baskets e.V. und fordert 750.000 DM nebst Zinsen seit dem 1.5.1997. Zum Vergleich: Das entspricht dem Vielfachen des 1997er-Jahresetats des Baskets e.V., der rund 500 Mitglieder hat und zu 90% aus Kindern und Jugendlichen besteht, und rund dem etwa 75-Fachen von dem, was seinerzeit für das sportliche Teilnahmerecht in der 2. Liga nachweislich gezahlt worden ist.. 21.2.2002: Urteil des Landgerichts Bonn: Die Klage wird abgewiesen. Der Post-SV legt Berufung ein. Seitdem liegt der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Köln. Zentrale Fragen: Was war ein sportliches Teilnahmerecht der 2.BL Herren 1997 wert? War es überhaupt frei handelbar? Gab es einen Markt dafür? In den folgenden Jahren werden vom Gericht und den Parteien Gutachter beauftragt, die zu sehr unterschiedlichen Bewertungen kommen, weil sie verschiedene Dinge bewerteten. Die korrekte Erfassung des Sachverhalts scheitert(e) gelegentlich bereits durch den Gebrauch unzutreffender Begriffe. So geht es beispielsweise nicht um eine Lizenz, sondern lediglich um das sportliche Teilnahmerecht. Wer das sportliche Teilnahmerecht besitzt, hat im Deutschen Basketball (weder in der 1. noch in der 2. Liga) noch keine Lizenz, sondern kann sich mit dem Teilnahmerecht nur um eine Lizenz bewerben. Er erhält eine Lizenz, wenn er die spieltechnischen Voraussetzungen (Hallenstandards 1. und 2. Liga) erfüllt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (ausreichender Etat) beglaubigt nachweist. Wir hoffen, mit dieser Darstellung den Sachverhalt verdeutlicht zu haben. Telekom Baskets Bonn e.V.