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AGBs-DAUERKARTEN-ABO                                                                

1. Vertragsschluss

Das vom Besteller abgegebene Angebot zum Abschluss eines Dauerkarten-Abos gilt erst mit der erstmaligen Versendung oder Ausgabe der Dauerkarte an den Besteller durch die BonBas GmbH als angenommen. Der Besteller gilt sodann als Dauerkartenkunde. Vertragspartner ist die BonBas GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn (Tel. 0228 259020),  gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Wiedlich („BonBas“).

2. Geltungsdauer – Kündigung

2.1 Die Geltungsdauer der Dauerkarte beträgt ein Jahr. Eine Dauerkarte gilt grundsätzlich für alle Hauptrunden-Heimspiele der jeweiligen Basketball-Bundesligasaison. Sofern eine Dauerkarte für weitere eventuell stattfindende Sonderspiele oder Europapokalspiele gilt, wird dies die BonBas GmbH rechtzeitig bekannt geben. Erreichen die Telekom Baskets Bonn die Play-Off-Runde, so gilt die Bundesliga-Dauerkarte auch für die Play-Off-Heimspiele. Der Preis der Dauerkarte beinhaltet nicht die Play-Off-Spiele. Diese werden nach Ablauf der Spielzeit gesondert abgerechnet. Die Geltungsdauer beginnt jeweils am 01.07. eines jeden Jahres und endet am 30.06. des Folgejahres. Der Dauerkartenkunde erhält automatisch eine Dauerkarte für die Folgesaison, sofern keine der Parteien vor Ablauf der Gültigkeit der aktuellen Dauerkarte das Vertragsverhältnis schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei kündigt.

2.2. Der Dauerkartenvertrag ist unbefristet, er kann jederzeit nach Ablauf des ersten Jahres mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden. BonBas GmBH kann den Dauerkartenvertrag mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. jeder Saison ordentlich kündigen. 

2.3. Im Falle der ordentlichen Kündigung des Kunden während der Saison wird BonBas GmbH dem Kunden den anteilig auf die in der jeweiligen Saison noch ausstehenden Bundesligaspiele entfallenden Dauerkartengrundpreis erstatten.

2.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund im Übrigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der die BonBas GmbH zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Dauerkartenkunde gegen das in Ziffer 6 geregelte Verbot einer gewerblichen oder kommerziellen Übertragung verstößt, und/oder gegen den Dauerkartenkunden ein rechtmäßiges Verbot zum Besuch der Heimspiele der Telekom Baskets Bonn ausgesprochen wurde bzw. ausgesprochen werden kann.

Eine Kündigung des Dauerkartenkunden ist an folgende Adresse zu richten:

BonBas GmbH, Basketsring 1, 53123 Bonn. Die BonBas GmbH ist berechtigt, mit Beendigung des Vertragsverhältnisses die Dauerkarte zu sperren und deren Rückgabe zu verlangen.

3. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der Dauerkartenkunde der BonBas GmbH (Adresse: BonBas GmbH, Baskets Ticketoffice, Basketsring 1, 53123 Bonn, Telefax: 0228 2590222, E-Mail: tickets@baskets.de) mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Dauerkartenkunde die Mitteilung über  die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat die BonBas GmbH Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Dauerkartenkunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei BonBas eingegangen ist. In keinem Fall werden dem Dauerkartenkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Ausschluss des Widerrufs:

Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern Sie Unternehmer gem. § 14 BGB sind, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Ausschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Preise und Leistungen - außerordentliches Kündigungsrecht

4.1 Es gelten die jeweils aktuellen Dauerkartenpreise und die damit verbundenen Leistungen. Diese ergeben sich für das erste Jahr aus den aktuellen Bestellunterlagen und werden dem Dauerkartenkunden für das jeweilige Folgejahr vor Beginn der Folgesaison durch ein Anschreiben und über die Homepage der Telekom Baskets Bonn bekannt gegeben.

4.2 Sofern sich hinsichtlich der Preise oder des damit verbundenen Leistungsumfangs im Vergleich zur Vorsaison Änderungen ergeben, hat der Dauerkartenkunde das Recht, sein Dauerkarten-Abo binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt des Anschreibens bzw. Bekanntgabe der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Kündigungsschreiben ist schriftlich an die in Ziffer 2 genannte Anschrift zu richten.

4.3 Mit dem jährlichen Anschreiben erhält der Dauerkartenkunde die Gelegenheit, Änderungswünsche abzugeben. Diese werden erst wirksam, wenn die BonBas GmbH dem durch Auslieferung einer entsprechenden Dauerkarte entspricht oder dies in anderer Weise schriftlich bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung bestimmter Plätze besteht nicht.

5. Fälligkeit - Zahlungsbedingungen und Zurückbehaltungsrecht

5.1 Die Fälligkeit der Vergütung für die Dauerkarte tritt, sofern sich nichts anderes aus dem aktuellen Anschreiben ergibt, binnen 14 Tagen nach dessen Erhalt ein. Die Vergütung für gebuchte Zusatz-Abos ist mit der Bekanntgabe des jeweiligen Spieltermins in den BBL-Playoffs, dem BBL-Pokal oder internationalem Klub-Wettbewerb fällig.

5.2 Der Dauerkartenkunde ist verpflichtet, die BonBas GmbH zu ermächtigen, die Vergütung mittels Lastschriftverfahren von einem deutschen Bankkonto einzuziehen.

5.3 Dauerkarten sind nur gültig, wenn die jeweils fällige Vergütung vollständig bezahlt ist. Die BonBas GmbH behält sich vor, bei nicht vollständig gezahlter Vergütung sowie im Falle des Zahlungsverzuges im Hinblick auf Forderungen der BonBas GmbH gegen Dauerkartenkunden aus anderen Rechtsgründen von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Dauerkarte bis zum vollständigen Ausgleich zu sperren, sofern die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nicht gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

5.3 Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Vertragspartner der BonBas GmbH ein entsprechendes Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:

Ein bevorstehender Lastschrifteinzug wird durch die BonBas GmbH in der Regel zusammen mit dem Anschrieben zu jeweils kommenden Saison (oder auf einem anderen mit dem Vertragspartner vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 3 (drei) Kalendertage vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Pre-Notification). Eine gesonderte Pre-Notification wird nicht verschickt. Der Dauerkartenkunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Dauerkartenkunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die BonBas verursacht wurde.

6. Reklamationen

Reklamationen fehlerhafter Dauerkarten müssen unverzüglich nach Erhalt der Dauerkarte geltend gemacht werden.

7. Pflichten des Dauerkartenkunden – Verhinderung – Vertragsstrafe – Schwarzmarkt

7.1 Die Dauerkarte wird personalisiert ausgegeben und berechtigt jeweils nur eine Person, die hiervon umfassten Spiele zu besuchen. Minderjährige und Kinder bedürfen einer eigenen Zugangsberechtigung.

7.2 Der Dauerkartenkunde verpflichtet sich, die Dauerkarte nur persönlich zu verwenden. Bei Verhinderung des Dauerkartenkunden ist eine Weitergabe der Dauerkarte an Dritte möglich. Handelt es sich dabei um eine ermäßigte Dauerkarte, und ist der Dritte nicht zur Ermäßigung berechtigt, ist beim jeweiligen Spieltag zuvor an der Tageskasse/am Halleneingang die Differenz zum regulären Preis zu entrichten. Ein Upgrade ist ausschließlich innerhalb der jeweiligen Kategorien möglich, ein Upgrade auf eine höhere Kategorie ist nicht möglich, ebenso ein Downgrade auf eine niedrigere Kategorie. Die BonBas behält sich vor der Weitergabe zu widersprechen wenn gegen die Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund im vorgenannten Sinne ist es insbesondere anzusehen, wenn der / die Dritte an gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen beteiligt war, ein Hallenverbot besteht oder gegen die Hallenordnung verstoßen wird.

Die Dauerkarte oder die mit ihr verbundenen Bezugsrechte oder sonstigen Rechte dürfen nicht weiter veräußert werden.

7.3 Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Karten zu erreichen und zur Vermeidung von Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen können Sie Dauerkarten nur zum privaten Gebrauch erwerben. Sie verpflichten sich daher, die Dauerkarte oder die mit ihr verbundenen Bezugsrechte ausschließlich für private Zwecke zu beziehen und zu nutzen. Der Bezug zur gewerblichen oder kommerziellen (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Nutzung ist untersagt.

7.4 Sollte BonBas feststellen, dass der Dauerkarteninhaber ohne Zustimmung der BonBas die Dauerkarte zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken genutzt hat, insbesondere kommerziell oder gewerblich vollständig oder teilweise weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann BonBas die Dauerkarte für den Eintritt sperren, einen zukünftigen Verkauf von Karten jeder Art dem Dauerkarteninhaber gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach vorigem Absatz die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern. Im Falle der Einziehung wird der noch nicht verbrauchte Entgeltanteil (Saisonpreis abzüglich des bereits abgelaufenen Zeitanteils) sodann erstattet und gegebenenfalls mit der Vertragsstrafe verrechnet. Die BonBas behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung Ihres Namens zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern; die BonBas behält die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.

7.5 Jegliche Vervielfältigung von Dauerkarten oder sonstigen Berechtigungsausweisen, wie z.B. die Vervielfältigung von Parkberechtigungsausweisen, ohne Zustimmung der BonBas ist untersagt und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. 

7.6 Verliert der Kunde seine Dauerkarte, so hat er dies der BonBas GmbH unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust oder Zerstörung einer Dauerkarte erhält der Kunde eine Ersatzkarte. Für die Ausstellung der Ersatz-Dauerkarte hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € inkl. USt. zu zahlen.

8. Zutritt zur Halle, Recht am eigenen Bild

8.1 Der Aufenthalt an und in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Halle unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängten Hausordnung.

8.2 Ergänzend gelten die Hallenordnung und die Nutzungsbedingungen für KfZ-Stellplätze. Den Anweisungen des Ordnungspersonals im Bereich der Halle und sämtlicher Parkplatzflächen ist Folge zu leisten.

8.3 Jeder Dauerkarteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von BonBas oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

8.4 Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Dauerkarteninhaber insbesondere verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, der BonBas, des Sicherheitspersonals und der Hallenverwaltung in der Halle Folge zu leisten, insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung im Falle sachlicher Gründe hin einen anderen Platz als auf der Dauerkarte vermerkt ist, einzunehmen. Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der BonBas gestattet, die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Psychopharmaka. Waffen und Haustieren ist strikt untersagt. Zuschauer, die unter dem Einfluss oben genannter Substanzen stehen – v.a. offensichtlich alkoholisierte Personen – verwirken ihr Recht, die Halle zu betreten. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet, der Zutritt mit einer ermäßigten Dauerkarte ist nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Verstöße gegen die „Verkaufsbedingungen – Dauerkarten-ABO“ und/oder die Hausordnung werden mit einem Verweis aus der Halle ohne Erstattung des Eintrittspreises geahndet.

8.5 Die BonBas kann den Zutritt zur Halle dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Dauerkarten (Platz, Barcode, Seriennummern oder Käuferidentifikationen) manipuliert oder beschädigt ist, soweit dies nicht von BonBas zu vertreten ist.

9. Dauerkarten-Abo für Behinderte

Ermäßigte Dauerkarten für Behinderte sind nur in Verbindung mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis gültig.

10. Haftung

10.1 BonBas haftet ansonsten im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch BonBas, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Dauerkartenkunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von BonBas auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

BonBas haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer von BonBas übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein von BonBas übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.

10.2 Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BonBas.

11. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz der BonBas GmbH in Bonn.

13. Geltendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Datenschutz

14.1 Der Kunde stimmt der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch die BonBas GmbH zu. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der ab 25. Mai 2018 geltenden EU-DSGVO (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und des Telemediengesetzes (TMG). 

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt und in einem Ticketsystem gespeichert, das von CTS EVENTIM Sports GmbH bereitgestellt wird. Zu diesem Zweck besteht zwischen der BonBas GmbH und CTS EVENTIM Sports GmbH ein Auftragsverarbeitungsvertrag. Des Weiteren werden personenbezogene Daten genutzt, um den Kunden über Waren oder Dienstleistungen der BonBas GmbH zu informieren, die den bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung der BonBas GmbH jederzeit mit einer E-Mail an datenschutz(at)telekom-baskets-bonn.de widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt die BonBas GmbH den Kunden zudem bei jeder werblichen Ansprache erneut auf.

Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies zur Durchführung des Vertrages zwingend notwendig oder aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Verfügungen, vertraglichen Pflichten gegenüber der Basketball-Bundesliga GmbH oder bindenden Vorgaben eines Verbandes, dem die BonBas GmbH oder der Telekom Baskets Bonn e.V. angehört, vorgeschrieben ist.

Zur Bonitätsprüfung tauscht BonBas in berechtigten Fällen Adress- und Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus.

14.2 Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht. 

14.3 Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, ohne dass für Sie Kosten anfallen (Art. 15 DSGVO). Ebenso haben Sie das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung falscher oder unvollständigen personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO). Bitte wenden Sie sich dazu an datenschutz(at)telekom-baskets-bonn.de 

Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.

Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

Alle weiteren Informationen bezüglich des Datenschutzes entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

 

Stand: 09.06.2022

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